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AGB

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Rechtliches - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plastoreg Smidt GmbH


1. Allen unseren Angeboten und sonstigen Erklärungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.


2. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, daß die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betrieb oder bei den Zulieferern, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub oder einer Einschränkung der Lieferung oder zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Zum Zukauf fremder Ersatzware sind wir in keinem Fall verpflichtet. Zum Rücktritt ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine ausreichende Nachlieferungsfrist gestellt hat.


3. Bei Sonderanfertigungen muss ein sich ergebendes Mehrquantum bis zu 10% der bestellten Menge vom Käufer abgenommen werden. Ein Minderergebnis kann nicht nachgefordert werden, wenn es 10% nicht über schreitet. 


4. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Eine nach Vereinbarung des Preises eintretende Änderung der auf die Ware erhobenen öffentlichen Abgaben sowie, bei frachtfreier Lieferung, der Transportkosten berechtigt uns zur entsprechenden Anpassung des Preises. Ändern sich nachträglich in einer bei der Vereinbarung des Preises nicht vorgesehenen Weise die Gestehungskosten der Ware in nicht unerheblichem Umfang, so können wir verlangen, dass über den Preis neu verhandelt wird; kommt keine Einigung zustande, sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.


5. Beanstandungen von Käufern, die Kaufleute sind, können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware mitgeteilt werden; soweit es sich um Mängel handelt, die auch bei gehöriger Untersuchung nicht feststellbar sind, sind sie unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Nicht mangelhaft gelten in jedem Fall geringe Farbabweichungen sowie Abweichungen in der Stärke bis + 10% bei Dicken unter 0.30 mm, bis + 7% im Bereich von 0.30 bis 0.50 mm und bis + 5% über 0.50 mm.

Bei berechtigten Reklamationen haben wir die Wahl zwischen Rücktritt, Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Produkthaftpflicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeiten ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist auch die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen und die Höhe des Schadensersatzes auf den Warenwert bei Gefahrenübergang beschränkt.


6. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.


7. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, für noch offene Lieferungen, auch soweit sie aus anderen Geschäften stammen, Vorauszahlungen zu verlangen oder bezüglich der noch offenen Menge ohne Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten. 


8. Sollte bis zum Ablauf eines vereinbarten Termins der Käufer die für ihn bereitgestellte Ware trotz entsprechender Mitteilung nicht abgerufen haben, ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Unberührt bleiben weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche.


9. Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Erst die Einlösung von Wechseln und Schecks gilt als Zahlung, bei Nichteinlösung werden alle Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig.


10. Wie behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung sowie aus einem Kontokorrentverhältnis mit dem Käufer zustehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Der Käufer darf die uns gehörende Ware – jederzeit widerruflich – im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten oder verbrauchen, nicht jedoch sie verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Zur Sicherung der in Satz 1 erwähnten Ansprüche überträgt uns der Käufer schon jetzt in Höhe des Wertanteils unserer Ware das Eigentum an dem durch Verarbeitung entstehenden Produkt sowie die aus der Weiterveräußerung unserer Ware und unseres soeben erwähnten Eigentumsanteils erwachsenden Forderungen nebst allen Nebenrechten. Auf Wunsch ist uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen und den Schuldnern anzuzeigen. Der Käufer ist bis auf Widerruf zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen; der Dritte ist auf unsere Rechte hinzuweisen. Auf Verlangen werden uns vom Käufer jederzeit und unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte erteilt und Unterlagen übergeben. Wir verpflichten uns, unser Eigentum und die an uns abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, soweit deren Wert den Betrag unserer nach Satz 1 gesicherten Forderungen um 20% übersteigt.


11. Unsere Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten und der Behandlung der Ware geben wir nach bestem Wissen. Bei der Verschiedenheit der Verarbeitung und der Ansprüche in der Verwendung müssen wir für unsere Empfehlungen und Ratschläge im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung ausschließen, insbesondere für nur leichte Fahrlässigkeit.


12. Für das gesamte Vertragsverhältnis und die sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Witzenhausen.



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